Fachbereich 3

Institut für Musikwissenschaft und Musikpädagogik


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Das Volkslied: Eine Ideengeschichte

Dozentin/Dozent

Prof. Dr. phil. habil. Dietrich Helms

Beschreibung

Als Johann Gottfried Herder den Begriff des "Volkslieds" als Übersetzung des englischen "popular song" prägte, verstand er darunter ein Lied, das den "Nationalcharakter" der Menschen eines Landes oder einer Region repräsentierte. Im Verlauf des 19. Jahrhunderts und auch im 20. Jahrhundert wurde der Begriff zunehmend politisch und vor allem nationalistisch aufgeladen. Demokratisch gesinnte Studentenverbindungen gaben ihre eigenen Kommersbücher mit einem bestimmten Liedrepertoire heraus. Männerchöre trafen sich in Zeiten des Versammlungsverbots, um sich beim Gesang von "Volksliedern" im Geheimen politisch zu betätigen. Nach der Reichsgründung 1871 sollten Lieder auch zum "nation building" beitragen und ein geeinigtes Deutschland schaffen. Ein bestimmtes Repertoire musste in allen Schulen im Deutschen Reich gesungen werden. Die Jugend(musik)bewegung am Anfang des 20. Jahrhunderts schuf ihr eigenes Repertoire. Im Ersten und Zweiten Weltkrieg wurden Lieder für die Propaganda missbraucht, ein Erbe, dass die Idee vom Volkslied in der zweiten Hälfte des 20. Jahrhunderts stark belastete. Doch sowohl in der DDR als auch der BRD wurde die Idee von einem Lied vom und für das Volk weiter gepflegt. Schließlich diskutiert das Seminar auch, ob die Idee von einem "Volkslied" auch für die Gegenwart noch Sinn macht.

Semester WiSe 2025/26
Raum und Zeit 11/328
Veranstaltungsart Seminar
ECTS 2

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